VII ZR 36/23
VII ZR 36/23
Aktenzeichen
VII ZR 36/23
Gericht
BGH 7. Zivilsenat
Datum
04. Juli 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 21. Zivilsenats des Kammergerichts vom 17. Januar 2023 wird auf ihre Kosten verworfen, weil die Beschwerde nicht rechtzeitig begründet worden ist (§§ 544 Abs. 4, 97 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert: bis 155.000 €

Pamp Halfmeier Kartzke

Jurgeleit Sacher

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