VII ZR 3/23
VII ZR 3/23
Aktenzeichen
VII ZR 3/23
Gericht
BGH 7. Zivilsenat
Datum
07. November 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 15. Dezember 2022 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Streithelfer auf Beklagtenseite; diese tragen ihre Kosten selbst (§ 97 Abs. 1, § 101 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert:

209.427

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