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VII ZR 192/23
VII ZR 192/23
Aktenzeichen
VII ZR 192/23
Gericht
BGH 7. Zivilsenat
Datum
03. Dezember 2024
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen
Tenor
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 25. September 2023 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert:
36.192
,39 €
Pamp Graßnack Sacher
Borris Hannamann
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