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VII ZR 183/23
VII ZR 183/23
Aktenzeichen
VII ZR 183/23
Gericht
BGH 7. Zivilsenat
Datum
10. Juni 2025
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen
Tenor
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock vom 8. September 2023 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der durch die Nebenintervention auf Seiten der Klägerinnen verursachten Kosten (§ 97 Abs. 1, § 101 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert:
136.382
,94 €
Pamp Halfmeier Jurgeleit
Graßnack Hannamann
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