VII ZR 179/22
VII ZR 179/22
Aktenzeichen
VII ZR 179/22
Gericht
BGH 7. Zivilsenat
Datum
09. Juli 2024
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 22. September 2022 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert:

311.123

,01 €

Pamp Halfmeier                          Jurgeleit

Sacher Hannamann

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