VII ZR 177/22
VII ZR 177/22
Aktenzeichen
VII ZR 177/22
Gericht
BGH 7. Zivilsenat
Datum
21. November 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Bamberg vom 13. September 2022 in der berichtigten Fassung vom 29. November 2022 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der durch die Nebenintervention auf Seiten des Klägers verursachten Kosten (§ 97 Abs. 1 ZPO, § 101 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert:

29.624

,57 €

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