VII ZR 173/22
VII ZR 173/22
Aktenzeichen
VII ZR 173/22
Gericht
BGH 7. Zivilsenat
Datum
09. Juli 2024
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revisi-on in dem Beschluss des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düs-seldorf vom 5. September 2022 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Re-vision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert:  40.313,46 €

Pamp     

Halfmeier     

Jurgeleit

Graßnack     

Sacher     

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