VII ZR 16/22
VII ZR 16/22
Aktenzeichen
VII ZR 16/22
Gericht
BGH 7. Zivilsenat
Datum
07. November 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 22. Dezember 2021 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert:

839.652

,10 €

Pamp Halfmeier                                           Kartzke

Jurgeleit Sacher

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