VII ZR 123/23
VII ZR 123/23
Aktenzeichen
VII ZR 123/23
Gericht
BGH 7. Zivilsenat
Datum
16. Januar 2024
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 28. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 22. Mai 2023 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert:  91.057,50 €

Pamp                      Kartzke                      Jurgeleit

             Sacher                   Brenneisen

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