Findet nicht nur wortwörtliche Treffer, sondern auch inhaltlich ähnliche Stellen.
Aktuell sind rund 80.000 Bundesurteile verfügbar. In den nächsten Updates kommen
schrittweise hunderttausende Länderurteile hinzu.
VII ZR 109/22
VII ZR 109/22
Aktenzeichen
VII ZR 109/22
Gericht
BGH 7. Zivilsenat
Datum
31. Januar 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Tenor
Die von ihren Streithelfern zu 2 bis 4 geführte Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26. April 2022 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Die Streithelfer zu 2 bis 4 der Beklagten tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der durch die Nebenintervention auf Klägerseite entstandenen Kosten (§ 97 Abs. 1 ZPO, § 101 Abs. 1 ZPO). Die Streithelferin zu 1 der Beklagten trägt ihre Kosten selbst.
Gegenstandswert:
812.191
,05 €
Pamp Halfmeier Jurgeleit
Graßnack Sacher
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.