I ZR 27/23
I ZR 27/23
Aktenzeichen
I ZR 27/23
Gericht
BGH 1. Zivilsenat
Datum
24. Juli 2024
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Der Streitwert für das Revisionsverfahren und das erstinstanzliche Verfahren - insoweit in Abänderung des in das Urteil aufgenommenen Beschlusses des 38. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 3. März 2023 - wird jeweils auf 2 Mio. € festgesetzt.

Entscheidungsgründe

1 Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 48 Abs. 1 Satz 1, § 63 Abs. 2 und 3 Satz 1 Nr. 2 GKG in Verbindung mit § 3 ZPO. Die festgesetzte Höhe erscheint mit Blick auf die wirtschaftliche Bedeutung des Gesamtvertrags als Rahmenvertrag, auf dessen Grundlage voraussichtlich eine erhebliche Anzahl von Einzelverträgen abgeschlossen werden wird, angemessen.

Koch     

Schwonke     

Feddersen

Schmaltz     

Odörfer     

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