I ZB 80/23
I ZB 80/23
Aktenzeichen
I ZB 80/23
Gericht
BGH 1. Zivilsenat
Datum
10. Januar 2024
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Das vom Schuldner eingelegte, als "Rechtsbeschwerde und Nichtzulassungsbeschwerde" bezeichnete Rechtsmittel gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 10. Juli 2023 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen, da das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO) und hiergegen eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht eröffnet ist (BGH, Beschluss vom 14. März 2023 - I ZB 2/23, juris Rn. 2).

Koch     

Löffler     

Schwonke

Feddersen     

Schmaltz     

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