I ZB 8/23
I ZB 8/23
Aktenzeichen
I ZB 8/23
Gericht
BGH 1. Zivilsenat
Datum
26. Mai 2024
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Den Eingaben des Antragstellers vom 2. April 2023, 7. März 2024, 19. März 2024, 22. März 2024, 13. Mai 2024 und 17. Mai 2024 wird keine Folge gegeben, weil das Verfahren bereits durch den Beschluss des Senats vom 6. März 2023 abgeschlossen und auch die genannten Eingaben nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingereicht worden sind (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO). Der Antragsteller kann nicht mit einer Antwort auf weitere Eingaben in dieser Sache rechnen.

Koch     

Pohl     

Schmaltz

Odörfer     

Wille     

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