Findet nicht nur wortwörtliche Treffer, sondern auch inhaltlich ähnliche Stellen.
Aktuell sind rund 80.000 Bundesurteile verfügbar. In den nächsten Updates kommen
schrittweise hunderttausende Länderurteile hinzu.
I ZB 66/23
I ZB 66/23
Aktenzeichen
I ZB 66/23
Gericht
BGH 1. Zivilsenat
Datum
07. November 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Tenor
Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers vom 11. Oktober 2023 gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 6. Oktober 2023 wird verworfen.
Sein Antrag, ihm einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
Entscheidungsgründe
I.
1Der Senat legt die Eingabe des Antragstellers als Rechtsbeschwerde und Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts aus.
II.
2Eine Rechtsbeschwerde ist im Verfahren der einstweiligen Verfügung nicht statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2021 - I ZB 48/23, juris Rn. 4 mwN.). Die beabsichtigte Rechtsverfolgung erscheint aussichtslos, so dass die Beiordnung eines Notanwalts ausscheidet (§ 78b Abs. 1 ZPO).
III.
3Der Antragsteller kann nicht mit einer Antwort auf weitere Eingaben in dieser Sache rechnen.
Koch
Löffler
Schwonke
Feddersen
Odörfer
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.