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I ZB 5/23
I ZB 5/23
Aktenzeichen
I ZB 5/23
Gericht
BGH 1. Zivilsenat
Datum
06. März 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Tenor
Die Gegenvorstellung vom 20. Januar 2023 gegen die Beschlüsse des OLG Hamburg - 4. Zivilsenat - vom 20. Dezember 2022 (4 W 92/21, 4 W 93/21, 4 W 94/21, 4 W 95/21 und 4 W 96/21) und vom 12. Januar 2023 (4 W 92/21, 4 W 93/21, 4 W 94/21, 4 W 95/21 und 4 W 96/21 und 4 W 101/22) wird auf Kosten der Drittwiderbeklagten als unzulässig verworfen, weil eine Gegenvorstellung gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts zum Bundesgerichtshof nicht stattfindet und ein ordentliches Rechtsmittel teils wegen nicht erfolgter Zulassung der Rechtsbeschwerde (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO) und im Übrigen wegen Unanfechtbarkeit der Entscheidungen (§ 321a Abs. 4 Satz 4 ZPO) nicht gegeben ist.
Koch
Löffler
Schwonke
Feddersen
Odörfer
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