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I ZA 10/22
I ZA 10/22
Aktenzeichen
I ZA 10/22
Gericht
BGH 1. Zivilsenat
Datum
21. Februar 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 22. November 2022 wird zurückgewiesen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO iVm § 76 Abs. 1 FamFG). Die beabsichtigte Rechtsbeschwerde ist unstatthaft (§ 70 FamFG iVm § 5 Satz 1, § 7 BerHG).
Koch
Löffler
Schwonke
Feddersen
Schmaltz
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