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IV ZR 266/21
IV ZR 266/21
Aktenzeichen
IV ZR 266/21
Gericht
BGH 4. Zivilsenat
Datum
20. September 2022
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 20. Juli 2021 wird gemäß § 552a ZPO auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 32.220 € festgesetzt.
Entscheidungsgründe
1Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Klägerin ist gemäß § 552a ZPO zurückzuweisen, weil die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nicht mehr vorliegen und das Rechtsmittel auch keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 552a Satz 1 ZPO).
2Der Senat nimmt insoweit in vollem Umfang auf die Gründe des Beschlusses vom 18. Mai 2022 Bezug, mit dem er auf die beabsichtigte Zurückweisung hingewiesen und zu dem die Klägerin innerhalb der ihr gesetzten Frist keine weitere Stellungnahme in der Sache abgegeben hat.
Prof. Dr. Karczewski
Dr. Brockmöller
Dr. Bußmann
Dr. Bommel
Piontek
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