IV ZR 209/22
IV ZR 209/22
Aktenzeichen
IV ZR 209/22
Gericht
BGH 4. Zivilsenat
Datum
28. März 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Das Verfahren wird ausgesetzt.

Entscheidungsgründe

1 Der Prozessbevollmächtigte der Kläger teilte mit Schriftsatz vom 13. Februar 2023 und anschließender Übersendung der Sterbeurkunde mit, dass der Kläger zu 1 verstorben und sein Alleinerbe der Drittwiderbeklagte zu 2, Dirk S.         sei.

2 Auf den Antrag des Prozessbevollmächtigten des Beklagten, der die Erbenstellung des Dirk S.       bestreitet, war das Verfahren gemäß § 246 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO auszusetzen.

Prof. Dr. Karczewski     

Harsdorf-Gebhardt     

Dr. Brockmöller

Dr. Götz     

Rust     

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