Findet nicht nur wortwörtliche Treffer, sondern auch inhaltlich ähnliche Stellen.
Aktuell sind rund 80.000 Bundesurteile verfügbar. In den nächsten Updates kommen
schrittweise hunderttausende Länderurteile hinzu.
II ZA 1/24
II ZA 1/24
Aktenzeichen
II ZA 1/24
Gericht
BGH 2. Zivilsenat
Datum
29. September 2025
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Tenor
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss vom 8. Juli 2025 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Entscheidungsgründe
1Die Anhörungsrüge des Klägers, die im Prozesskostenhilfeverfahren ohne die Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden kann (BGH, Beschluss vom 19. April 2023 - V ZA 22/22, juris Rn. 2; Beschluss vom 5. August 2025 - VIII ZA 7/24, juris Rn. 1), hat keinen Erfolg.
2Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt nicht vor. Der Kläger wiederholt, ergänzt und erläutert seine im Prozesskostenhilfeverfahren vorgetragenen Rügen, die der Senat im Prozesskostenhilfeverfahren umfassend geprüft, aber für nicht durchgreifend erachtet hat. Von einer näheren Begründung wird entsprechend § 544 Abs. 6 Satz 2 Halbs. 2 ZPO abgesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2025 - II ZR 39/24, juris Rn. 5; Beschluss vom 5. August 2025 - VIII ZA 7/24, juris Rn. 2).
Born Wöstmann B. Grüneberg
Sander von Selle
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.