Findet nicht nur wortwörtliche Treffer, sondern auch inhaltlich ähnliche Stellen.
Aktuell sind rund 80.000 Bundesurteile verfügbar. In den nächsten Updates kommen
schrittweise hunderttausende Länderurteile hinzu.
III ZR 14/23
III ZR 14/23
Aktenzeichen
III ZR 14/23
Gericht
BGH 3. Zivilsenat
Datum
24. Januar 2024
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberlandesgerichts München - 1. Zivilsenat - vom 1. Dezember 2022 - 1 U 2349/22 - wird zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).
Die von der Beschwerde als rechtsgrundsätzlich aufgeworfene, ihrer Ansicht nach dem Gerichtshof der Europäischen Union gegebenenfalls vorzulegende Rechtsfrage ist nicht entscheidungserheblich, weil es aufgrund der Ausführungen unter II 1 des angefochtenen Urteils des Berufungsgerichts jedenfalls am Verschulden der für den Beklagten tätigen Beamten fehlt (vgl. zB Senat, Beschlüsse vom 16. September 2021 - III ZR 52/21, juris Rn. 2 und vom 3. November 2022 - III ZR 308/20, juris Rn. 2).