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B 1 SF 1/21 S
GegenstandSozialgerichtliches Verfahren - Entlassung aus dem Amt eines ehrenamtlichen Richters auf eigenen Antrag - Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen
Aktenzeichen
B 1 SF 1/21 S
Gericht
BSG 1. Senat
Datum
06. April 2021
Dokumenttyp
Beschluss
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Der zum ehrenamtlichen Richter beim Bundessozialgericht berufene ……………. wird auf seinen Antrag aus seinem Amt entlassen.
Entscheidungsgründe
1Mit Schreiben vom 16.3.2021 hat Herr H darum gebeten, ihn aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes und fortgeschrittenen Alters aus seinem Amt als ehrenamtlicher Richter beim BSG zu entlassen.
2Nach § 47 Satz 2 iVm § 18 Abs 3 Satz 1 und Abs 1 Nr 4 SGG kann ein ehrenamtlicher Richter auf Antrag aus seinem Amt entlassen werden, wenn er aus gesundheitlichen Gründen verhindert ist, das Amt ordnungsgemäß auszuüben. Seine Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen hat Herr H mit og Schreiben glaubhaft gemacht, sodass er aus seinem Amt als ehrenamtlicher Richter beim BSG entlassen wird.
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