B 1 SF 1/21 S
Gegenstand Sozialgerichtliches Verfahren - Entlassung aus dem Amt eines ehrenamtlichen Richters auf eigenen Antrag - Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen
Aktenzeichen
B 1 SF 1/21 S
Gericht
BSG 1. Senat
Datum
06. April 2021
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Der zum ehrenamtlichen Richter beim Bundessozialgericht berufene ……………. wird auf seinen Antrag aus seinem Amt entlassen.

Entscheidungsgründe

1 Mit Schreiben vom 16.3.2021 hat Herr H darum gebeten, ihn aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes und fortgeschrittenen Alters aus seinem Amt als ehrenamtlicher Richter beim BSG zu entlassen.

2 Nach § 47 Satz 2 iVm § 18 Abs 3 Satz 1 und Abs 1 Nr 4 SGG kann ein ehrenamtlicher Richter auf Antrag aus seinem Amt entlassen werden, wenn er aus gesundheitlichen Gründen verhindert ist, das Amt ordnungsgemäß auszuüben. Seine Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen hat Herr H mit og Schreiben glaubhaft gemacht, sodass er aus seinem Amt als ehrenamtlicher Richter beim BSG entlassen wird.

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