9 BN 3/17, 9 BN 3/17 (9 CN 1/18)
Gegenstand Revisionszulassung; Verfassungsmäßigkeit der Kostenüberdeckung bei Gebührenerhebung
Aktenzeichen
9 BN 3/17, 9 BN 3/17 (9 CN 1/18)
Gericht
BVerwG 9. Senat
Datum
12. September 2018
Dokumenttyp
Beschluss
Entscheidungsgründe

1 Die Nichtzulassungsbeschwerde des Antragstellers ist begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Sie kann zur Klärung der Frage beitragen, inwieweit eine Kostenüberdeckung im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung an verfassungsrechtliche Grenzen stößt.

2 Die vorläufige Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren folgt aus § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 GKG.

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