Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz hat die Klägerin ein Drittel zu tragen, die Beklagte zwei Drittel. Von den Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz hat die Klägerin ein Fünftel zu tragen, die Beklagte vier Fünftel. Die Kosten des Rechtsstreits in dritter Instanz werden gegeneinander aufgehoben.