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8 B 67/20, 8 B 67/20 (8 C 5/21)
GegenstandRevisionszulassung; Höchstzahl von Geldspielgeräten in Gaststätten
Aktenzeichen
8 B 67/20, 8 B 67/20 (8 C 5/21)
Gericht
BVerwG 8. Senat
Datum
28. Juni 2021
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 9. November 2020 wird aufgehoben.
Die Revision wird zugelassen.
Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren und für das Revisionsverfahren - insoweit vorläufig - auf 5 000 € festgesetzt.