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8 B 42/18, 8 B 42/18 (8 C 6/19)
GegenstandRevisionszulassung; Bestimmung der Erben oder Erbeserben
Aktenzeichen
8 B 42/18, 8 B 42/18 (8 C 6/19)
Gericht
BVerwG 8. Senat
Datum
11. Juni 2019
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Entscheidungsgründe
1Die Beschwerde hat Erfolg. Die Rechtssache hat die von dem Kläger geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Im Revisionsverfahren wird voraussichtlich die von ihm aufgeworfene Frage zu klären sein, ob die Bestimmung der Erben oder Erbeserben im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 AusglLeistG eine hypothetische Prüfung erfordert, wer unter Ausblendung der besatzungsrechtlichen bzw. besatzungshoheitlichen Enteignung des im Streit stehenden Vermögenswertes Erbe oder Erbeserbe des Geschädigten geworden wäre.