8 B 42/18, 8 B 42/18 (8 C 6/19)
Gegenstand Revisionszulassung; Bestimmung der Erben oder Erbeserben
Aktenzeichen
8 B 42/18, 8 B 42/18 (8 C 6/19)
Gericht
BVerwG 8. Senat
Datum
11. Juni 2019
Dokumenttyp
Beschluss
Entscheidungsgründe

1 Die Beschwerde hat Erfolg. Die Rechtssache hat die von dem Kläger geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Im Revisionsverfahren wird voraussichtlich die von ihm aufgeworfene Frage zu klären sein, ob die Bestimmung der Erben oder Erbeserben im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 AusglLeistG eine hypothetische Prüfung erfordert, wer unter Ausblendung der besatzungsrechtlichen bzw. besatzungshoheitlichen Enteignung des im Streit stehenden Vermögenswertes Erbe oder Erbeserbe des Geschädigten geworden wäre.

2 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 und 3, § 52 Abs. 3 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

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