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7 B 29/18, 7 B 29/18 (7 C 5/19)
GegenstandRevisionszulassung; Rechtsmissbrauch von Anträgen auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
Aktenzeichen
7 B 29/18, 7 B 29/18 (7 C 5/19)
Gericht
BVerwG 7. Senat
Datum
25. Juni 2019
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Entscheidungsgründe
1Die Beschwerde der Beklagten ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.
2Das Verfahren kann dem Senat voraussichtlich Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, unter welchen Voraussetzungen Anträge auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) rechtsmissbräuchlich sein können.