7 B 29/18, 7 B 29/18 (7 C 5/19)
Gegenstand Revisionszulassung; Rechtsmissbrauch von Anträgen auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
Aktenzeichen
7 B 29/18, 7 B 29/18 (7 C 5/19)
Gericht
BVerwG 7. Senat
Datum
25. Juni 2019
Dokumenttyp
Beschluss
Entscheidungsgründe

1 Die Beschwerde der Beklagten ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.

2 Das Verfahren kann dem Senat voraussichtlich Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, unter welchen Voraussetzungen Anträge auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) rechtsmissbräuchlich sein können.

3 Die Festsetzung des Streitwerts beruht für das Beschwerdeverfahren auf § 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 52 Abs. 2 GKG, für das Revisionsverfahren auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 2, § 63 Abs. 1 GKG.

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