7 B 16/17, 7 B 16/17 (7 C 19/18)
Gegenstand Revisionszulassung; Entsorgung von Klärschlamm; Abfalleigenschaft
Aktenzeichen
7 B 16/17, 7 B 16/17 (7 C 19/18)
Gericht
BVerwG 7. Senat
Datum
05. Juni 2018
Dokumenttyp
Beschluss
Entscheidungsgründe

1 Die zulässige Beschwerde ist begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen. Das Verfahren kann dem Senat voraussichtlich Gelegenheit geben, sich zum Zusammenhang von Klärschlammentwässerung und Abwasserbeseitigung im Sinne von § 54 Abs. 2 Satz 1 WHG sowie zu den Kriterien zu verhalten, die bei der Abgrenzung von Abfall und Boden (am Ursprungsort) für die Annahme einer festen Verbindung im Sinne von § 94 Abs. 1 Satz 1 BGB wesentlich sind.

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