6 StR 85/23
6 StR 85/23
Aktenzeichen
6 StR 85/23
Gericht
BGH 6. Strafsenat
Datum
03. April 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stade vom 13. Oktober 2022 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird der Schuldspruch aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts dahin geändert, dass der Angeklagte des versuchten besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit unerlaubtem Führen einer Schusswaffe schuldig ist.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Sander     

Feilcke     

Tiemann

Fritsche     

von Schmettau     

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