6 StR 67/23
6 StR 67/23
Aktenzeichen
6 StR 67/23
Gericht
BGH 6. Strafsenat
Datum
07. März 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 15. November 2022 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird die Einziehungsentscheidung dahin geändert, dass der Angeklagte als Gesamtschuldner haftet.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Sander     

Tiemann     

Wenske

Fritsche     

Arnoldi     

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