6 StR 58/24
6 StR 58/24
Aktenzeichen
6 StR 58/24
Gericht
BGH 6. Strafsenat
Datum
01. April 2024
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 13. Oktober 2023 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird der Schuldspruch dahin klargestellt, dass der Angeklagte der Anstiftung zum tateinheitlich mit gefährlicher Körperverletzung begangenen besonders schweren Raub schuldig ist.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Sander     

Tiemann     

Fritsche

von Schmettau     

Arnoldi     

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