Findet nicht nur wortwörtliche Treffer, sondern auch inhaltlich ähnliche Stellen.
Aktuell sind rund 80.000 Bundesurteile verfügbar. In den nächsten Updates kommen
schrittweise hunderttausende Länderurteile hinzu.
6 StR 571/24
6 StR 571/24
Aktenzeichen
6 StR 571/24
Gericht
BGH 6. Strafsenat
Datum
11. Dezember 2024
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 8. Juli 2024 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird der Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts dahin ergänzt, dass der Angeklagte in Höhe von 68.300 Euro als Gesamtschuldner haftet.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen (§ 473 Abs. 1 StPO).
Bartel Feilcke Tiemann
von Schmettau Arnoldi
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.