6 StR 53/23
6 StR 53/23
Aktenzeichen
6 StR 53/23
Gericht
BGH 6. Strafsenat
Datum
20. März 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 28. September 2022 wird als unbegründet verworfen; jedoch entfallen der Teilfreispruch und die zugehörige Kosten- und Auslagenentscheidung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2004 – 3 StR 360/04; vom 5. März 2015 – 3 StR 517/14).

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Sander     

Feilcke     

Tiemann

Wenske     

Arnoldi     

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