6 StR 520/22
6 StR 520/22
Aktenzeichen
6 StR 520/22
Gericht
BGH 6. Strafsenat
Datum
24. Januar 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stade vom 21. September 2022 wird als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Ergänzend zu der Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat:

Es benachteiligt den Angeklagten nicht, dass das Landgericht aus den verhängten 17 Freiheitsstrafen von jeweils zwei Jahren und acht Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr eine nicht nachvollziehbar niedrige Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten gebildet hat.

Sander     

Feilcke     

Tiemann

von Schmettau     

Arnoldi     

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