Findet nicht nur wortwörtliche Treffer, sondern auch inhaltlich ähnliche Stellen.
Aktuell sind rund 80.000 Bundesurteile verfügbar. In den nächsten Updates kommen
schrittweise hunderttausende Länderurteile hinzu.
6 StR 425/23
6 StR 425/23
Aktenzeichen
6 StR 425/23
Gericht
BGH 6. Strafsenat
Datum
11. Dezember 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 8. Juni 2023 wird als unbegründet verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Ergänzend zu der Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat:
Es kann offenbleiben, ob ein Hang im Sinne von § 64 Satz 1 Halbsatz 2 StGB in der seit dem 1. Oktober 2023 geltenden und nach § 2 Abs. 6 StGB vom Senat anzuwendenden Fassung (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2023 – 6 StR 405/23) vorliegt. Denn die Strafkammer hat die Erfolgsaussicht der Maßregel nach § 64 Satz 2 StGB rechtsfehlerfrei verneint.
Sander
Feilcke
Fritsche
von Schmettau
Arnoldi
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.