6 StR 406/23
6 StR 406/23
Aktenzeichen
6 StR 406/23
Gericht
BGH 6. Strafsenat
Datum
18. März 2024
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 24. Mai 2023 werden als unbegründet verworfen; jedoch wird die den Angeklagten G.     B.   betreffende Einziehungsentscheidung aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannten Gründen dahin geändert, dass er mit dem Angeklagten L.      B.   in Höhe von 98.711,27 Euro als Gesamtschuldner haftet.

Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Feilcke     

Tiemann     

Wenske

Fritsche     

von Schmettau     

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