6 StR 362/23
6 StR 362/23
Aktenzeichen
6 StR 362/23
Gericht
BGH 6. Strafsenat
Datum
15. November 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor
1.

Auf die Revision des Angeklagten wird

a)

das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte im Fall II.1 der Urteilsgründe verurteilt worden ist; insoweit fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last;

b)

das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 14. Februar 2023 dahin geändert, dass der Angeklagte der gefährlichen Körperverletzung und der Nachstellung in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Nötigung, schuldig ist.

2.

Die weitergehende Revision wird verworfen.

3.

Der Beschwerdeführer hat die verbleibenden Kosten seines Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Sander     

Feilcke     

Tiemann

von Schmettau     

Arnoldi     

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