6 StR 36/25
6 StR 36/25
Aktenzeichen
6 StR 36/25
Gericht
BGH 6. Strafsenat
Datum
28. April 2025
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 1. Oktober 2024 aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannten Gründen im Schuldspruch dahin geändert, dass die Verurteilung wegen tateinheitlicher Beleidigung im Fall II.2 der Urteilsgründe entfällt; die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.    Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Tiemann                        Feilcke                        Wenske

                   Fritsche                von Schmettau

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