6 StR 33/24
6 StR 33/24
Aktenzeichen
6 StR 33/24
Gericht
BGH 6. Strafsenat
Datum
20. März 2024
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stendal vom 7. September 2023 wird als unbegründet verworfen; der Adhäsionsausspruch wird jedoch dahin ergänzt, dass im Übrigen von einer Entscheidung abgesehen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2021 – 6 StR 413/21; vom 27. Januar 2021 – 6 StR 439/20).

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels, die insoweit durch das Adhäsionsverfahren entstandenen Kosten und die dem Adhäsionskläger in der Revisionsinstanz erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Feilcke     

Tiemann     

Wenske

von Schmettau     

Arnoldi     

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