6 StR 22/25
6 StR 22/25
Aktenzeichen
6 StR 22/25
Gericht
BGH 6. Strafsenat
Datum
18. Februar 2025
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stade vom 1. Oktober 2024 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt ist.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen (§ 473 Abs. 1 StPO).

Bartel                   Feilcke                   Wenske

             Fritsche        von Schmettau

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