6 StR 184/23
6 StR 184/23
Aktenzeichen
6 StR 184/23
Gericht
BGH 6. Strafsenat
Datum
15. Mai 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 19. Januar 2023 wird als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Ergänzend zu der Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat:

Die Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen hat Bestand, weil sich die ihr zugrundeliegenden Beträge dem Zusammenhang der Urteilsgründe entnehmen lassen. Der dem Landgericht bei der Addition der Beträge unterlaufene Rechenfehler wirkt sich nicht zum Nachteil des Angeklagten aus.

Sander     

Feilcke     

Wenske

Fritsche     

von Schmettau     

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