6 StR 175/24
6 StR 175/24
Aktenzeichen
6 StR 175/24
Gericht
BGH 6. Strafsenat
Datum
29. April 2024
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 13. Dezember 2023 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird die Gesamtfreiheitsstrafe aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannten Gründen auf zwei Jahre und neun Monate herabgesetzt.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Tiemann     

Wenske     

Fritsche

von Schmettau     

Arnoldi     

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