6 AZR 715/09
Gegenstand Undifferenziertes Leistungsentgelt nach § 18 TVöD - Anerkenntnisurteil -  Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Aktenzeichen
6 AZR 715/09
Gericht
BAG 6. Senat
Datum
23. Februar 2011
Dokumenttyp
Anerkenntnisurteil
Tenor
1.

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 20. August 2009 - 17 Sa 701/09 - aufgehoben.

2.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 22. Januar 2009 - 6 Ca 2696/08 - abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Leistungsentgelt iHv. 274,20 Euro brutto zu zahlen nebst Zinsen hierauf iHv. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Januar 2008.

3.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

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