Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20. Juni 2024 - 3 Sa 650/23 - im Kostenpunkt insgesamt und in der Hauptsache insoweit aufgehoben, als das Landesarbeitsgericht auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 30. August 2023 - 3 Ca 310/22 - abgeändert hat.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 30. August 2023 - 3 Ca 310/22 - wird im Umfang der Aufhebung und damit insgesamt zurückgewiesen.