6 AZR 173/24
6 AZR 173/24
Aktenzeichen
6 AZR 173/24
Gericht
BAG 6. Senat
Datum
30. Juli 2025
Dokumenttyp
Urteil
Tenor
1.

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20. Juni 2024 - 3 Sa 650/23 - im Kostenpunkt insgesamt und in der Hauptsache insoweit aufgehoben, als das Landesarbeitsgericht auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 30. August 2023 - 3 Ca 310/22 - abgeändert hat.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 30. August 2023 - 3 Ca 310/22 - wird im Umfang der Aufhebung und damit insgesamt zurückgewiesen.

2.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens zu tragen.

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