5 StR 75/24
5 StR 75/24
Aktenzeichen
5 StR 75/24
Gericht
BGH 5. Strafsenat
Datum
12. März 2024
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 16. November 2023 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte hinsichtlich eines Einziehungsbetrages in Höhe von 37.365 Euro als Gesamtschuldner haftet (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts); im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Cirener     

Gericke     

Mosbacher

Köhler     

Resch     

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