5 StR 655/24
5 StR 655/24
Aktenzeichen
5 StR 655/24
Gericht
BGH 5. Strafsenat
Datum
24. Februar 2025
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bremen vom 8. Juli 2024 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Einzelstrafe für Tat 7 der Urteilsgründe auf einen Monat Freiheitsstrafe festgesetzt wird (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts); im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Cirener                         Gericke                         Mosbacher

                 Köhler                          Werner

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