5 StR 634/24
5 StR 634/24
Aktenzeichen
5 StR 634/24
Gericht
BGH 5. Strafsenat
Datum
17. November 2024
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. Juli 2023 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt ist, von der wegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung ein Monat als vollstreckt gilt; im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Der Schriftsatz des Verteidigers vom 15. November 2024 lag dem Senat vor.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Cirener                Gericke                Mosbacher

             Resch                    Werner

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