5 StR 597/23
5 StR 597/23
Aktenzeichen
5 StR 597/23
Gericht
BGH 5. Strafsenat
Datum
26. Februar 2024
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 6. Juli 2023 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Ergänzend bemerkt der Senat:

Das Landgericht hat den Beweisantrag auf Vernehmung eines Polizeibeamten mit zutreffender Begründung als bedeutungslos abgelehnt.

Gericke     

Mosbacher     

Köhler

von Häfen     

Werner     

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