5 StR 555/23
5 StR 555/23
Aktenzeichen
5 StR 555/23
Gericht
BGH 5. Strafsenat
Datum
15. Januar 2024
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 28. Juni 2023 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Ausspruch über die Aufrechterhaltung der Einziehungsentscheidung aus dem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 19. Mai 2021 – (419 Ls) 262 Js 3085/20 (3/21), entfällt (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts).

Der Beschwerdeführer hat die Kosten seiner Revision zu tragen.

Cirener     

Mosbacher     

Köhler

Resch     

Werner     

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