5 StR 553/25
5 StR 553/25
Aktenzeichen
5 StR 553/25
Gericht
BGH 5. Strafsenat
Datum
16. März 2026
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Dem Nebenkläger wird Frau Rechtsanwältin   M.   aus L.   beigeordnet.

Entscheidungsgründe

1 Gegenstand der Revision der Angeklagten ist unter anderem deren Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubes zum Nachteil des Nebenklägers. Dieser hat die Beiordnung eines Rechtsanwalts beantragt.

2 Die Voraussetzungen für die Bestellung eines Beistands nach § 397a Abs. 1 Nr. 5 StPO liegen vor. Mit der Auswahl der Rechtsanwältin hat sich der Nebenkläger einverstanden erklärt.

Cirener

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