5 StR 536/24
5 StR 536/24
Aktenzeichen
5 StR 536/24
Gericht
BGH 5. Strafsenat
Datum
04. November 2024
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin I vom 9. April 2024 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und mit Besitz und Abgabe von Cannabis und mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis verurteilt ist (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts).

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Cirener                Gericke                Mosbacher

                Resch                Werner

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